Bewerbung

Zulassungskriterien

Für das Auswahlverfahren im Jahr 2013 sind Dirigent(inn)en ab dem Jahrgang 1984 zugelassen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. in Deutschland arbeiten oder studieren. Bewerber(innen) sollen im Regelfall Studierende des Studiengangs Orchesterdirigieren oder ihre ersten Praxisjahre absolvierende junge Dirigent(inn)en mit abgeschlossenem Dirigierstudium sein.

Einzureichende Bewerbungsunterlagen

  • Anmeldebogen
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Hochschulzeugnisse und Nachweise ihrer dirigentischen Tätigkeiten (nur Kopien)
  • aktuelle DVD-Aufnahme von mind. 15 Minuten Länge, auf der Sie als Dirigent(in) zu sehen sind (keine Rückenansicht), unter Angabe des Werks, Ensembles und Aufnahmezeitpunkts. Wenn möglich, mindestens ein sinfonisches Werk des 18. oder 19. Jahrhunderts
  • Motivationsschreiben: Erwartungen und persönliche Zielsetzungen im Rahmen der Förderung (1-2 Seiten DIN A4)
  • Bewerbungsschluss für das Auswahldirigieren 2013 ist der 7. Januar 2013 (Datum des Poststempels).
  • Die zum Auswahldirigieren eingeladenen Bewerber(innen) müssen drei Wochen vor dem Auswahldirigieren 75,- € zur Bestätigung der Teilnahme an den Deutschen Musikrat überweisen. Bei Fernbleiben vom Auswahldirigieren ohne Angabe von Gründen behält der Deutsche Musikrat die Gebühr in voller Höhe ein, die ansonsten in Höhe von 50,- € zurückerstattet wird. Überweisung der Gebühren auf: Konto Nr. 753 932 465, BLZ 440 100 46, Postbank Dortmund, Empfänger: Deutscher Musikrat Projekt gGmbH

Auswahldirigieren 2013 – Termin und Programm

Das Auswahldirigieren findet vom 3. bis 5. April 2013 mit der Philharmonie Südwestfalen statt.

Programm 1. Durchgang

Ludwig van Beethoven: Egmont, Ouvertüre

Wolfgang A. Mozart: Die Zauberflöte, Ouvertüre

Igor Strawinsky: Sinfonie in C, 4. Satz

Johannes Brahms: Tragische Ouvertüre op. 81

Robert Schumann: Sinfonie Nr. 2 C-Dur op. 61, 2. Satz

Von diesen fünf Werken sind drei auszuwählen wobei Brahms oder Schumann in der Auswahl enthalten sein muss, nicht aber Brahms und Schumann

Programm 2. Durchgang

Wolfgang A. Mozart: „Felsenarie" + Rezitativ aus Così fan tutte

Peter I. Tschaikowsky: Violinkonzert D-Dur op. 35, 1. und 3. Satz

Diese beiden Stücke sind obligatorisch.

Allgemeine Hinweise zum Auswahldirigieren

Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen wählt eine vom Beirat berufene Jury die Bewerber(innen) aus, die am Auswahldirigieren teilnehmen. Das Auswahldirigieren erfolgt nichtöffentlich in zwei Durchgängen:

1. Durchgang: Orchesterliteratur

Von den vorgegebenen fünf Titeln werden von den Bewerber(inne)n drei nach eigener Wahl vorbereitet. Der zu dirigierende Titel wird etwa eine Stunde vor Beginn eines jeden Auftritts durch die Jury bekannt gegeben. Der Bewerber/die Bewerberin erarbeitet mit dem Orchester das von der Jury vorgegebene Werk bzw. Teile davon. Dafür stehen ca. 20 Minuten zur Verfügung. Die Jury kann verlangen, dass an einem weiteren vorbereiteten Werk gearbeitet wird.

Nach Beendigung des 1. Durchgangs entscheidet die Jury über die Zulassung der Bewerber(innen) zum 2. Durchgang. Den Ausgeschiedenen teilt sie die Gründe für die Ablehnung mit.

2. Durchgang: Begleitliteratur

Im 2. Durchgang sind beide Titel obligatorisch. Die Arbeitsphase beträgt insgesamt ca. 30 Minuten. Die Bewerber erhalten Gelegenheit, Absprachen mit den Solisten zu treffen.

Nach dem 2. Durchgang bestimmt die Jury diejenigen Bewerber(innen), die als Stipendiaten in das DIRIGENTENFORUM aufgenommen werden. Den Ausgeschiedenen teilt sie die Gründe für die Ablehnung mit. Im Einzelfall kann die Jury abgelehnte Bewerber(innen) des 2. Durchgangs, bei denen eine entsprechende künstlerische Entwicklung prognostiziert wird, zu einer erneuten Bewerbung auffordern.

Für beide Durchgänge gilt, dass kein(e) Bewerber(in) vor seinem/ihrem eigenen Dirigat als Zuhörer(in) im Saal anwesend sein darf. Die Bewerber(innen) sind dazu verpflichtet und haben Gelegenheit, jeweils vor Beginn des entsprechenden Durchgangs, sich in den Orchesterstimmen über das Vorhandensein von Buchstaben, Ziffern oder Taktzahlen zu informieren.

Die Jury ist berechtigt, in den Arbeitsprozess einzugreifen oder ihn abzubrechen. Die Entscheidungen der Jury erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.