Für das Auswahlverfahren im Jahr 2013 sind Dirigent(inn)en ab dem Jahrgang 1984 zugelassen, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen bzw. in Deutschland arbeiten oder studieren. Bewerber(innen) sollen im Regelfall Studierende des Studiengangs Orchesterdirigieren oder ihre ersten Praxisjahre absolvierende junge Dirigent(inn)en mit abgeschlossenem Dirigierstudium sein.
Das Auswahldirigieren findet vom 3. bis 5. April 2013 mit der Philharmonie Südwestfalen statt.
Programm 1. Durchgang
Ludwig van Beethoven: Egmont, Ouvertüre
Wolfgang A. Mozart: Die Zauberflöte, Ouvertüre
Igor Strawinsky: Sinfonie in C, 4. Satz
Johannes Brahms: Tragische Ouvertüre op. 81
Robert Schumann: Sinfonie Nr. 2 C-Dur op. 61, 2. Satz
Von diesen fünf Werken sind drei auszuwählen wobei Brahms oder Schumann in der Auswahl enthalten sein muss, nicht aber Brahms und Schumann
Programm 2. Durchgang
Wolfgang A. Mozart: „Felsenarie" + Rezitativ aus Così fan tutte
Peter I. Tschaikowsky: Violinkonzert D-Dur op. 35, 1. und 3. Satz
Diese beiden Stücke sind obligatorisch.
Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen wählt eine vom Beirat berufene Jury die Bewerber(innen) aus, die am Auswahldirigieren teilnehmen. Das Auswahldirigieren erfolgt nichtöffentlich in zwei Durchgängen:
1. Durchgang: Orchesterliteratur
Von den vorgegebenen fünf Titeln werden von den Bewerber(inne)n drei nach eigener Wahl vorbereitet. Der zu dirigierende Titel wird etwa eine Stunde vor Beginn eines jeden Auftritts durch die Jury bekannt gegeben. Der Bewerber/die Bewerberin erarbeitet mit dem Orchester das von der Jury vorgegebene Werk bzw. Teile davon. Dafür stehen ca. 20 Minuten zur Verfügung. Die Jury kann verlangen, dass an einem weiteren vorbereiteten Werk gearbeitet wird.
Nach Beendigung des 1. Durchgangs entscheidet die Jury über die Zulassung der Bewerber(innen) zum 2. Durchgang. Den Ausgeschiedenen teilt sie die Gründe für die Ablehnung mit.
2. Durchgang: Begleitliteratur
Im 2. Durchgang sind beide Titel obligatorisch. Die Arbeitsphase beträgt insgesamt ca. 30 Minuten. Die Bewerber erhalten Gelegenheit, Absprachen mit den Solisten zu treffen.
Nach dem 2. Durchgang bestimmt die Jury diejenigen Bewerber(innen), die als Stipendiaten in das DIRIGENTENFORUM aufgenommen werden. Den Ausgeschiedenen teilt sie die Gründe für die Ablehnung mit. Im Einzelfall kann die Jury abgelehnte Bewerber(innen) des 2. Durchgangs, bei denen eine entsprechende künstlerische Entwicklung prognostiziert wird, zu einer erneuten Bewerbung auffordern.
Für beide Durchgänge gilt, dass kein(e) Bewerber(in) vor seinem/ihrem eigenen Dirigat als Zuhörer(in) im Saal anwesend sein darf. Die Bewerber(innen) sind dazu verpflichtet und haben Gelegenheit, jeweils vor Beginn des entsprechenden Durchgangs, sich in den Orchesterstimmen über das Vorhandensein von Buchstaben, Ziffern oder Taktzahlen zu informieren.
Die Jury ist berechtigt, in den Arbeitsprozess einzugreifen oder ihn abzubrechen. Die Entscheidungen der Jury erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.